Das Immobilien- und Wohnrecht unterliegt einer über­durchschnittlich großen Dynamik. Die wohn­rechtlichen Gesetze werden im Schnitt mindestens einmal im Jahr novelliert, die Neuerungen erfolgen meist überfalls­artig und lassen oft mehr Probleme offen, als sie lösen. Das Mietrechts­gesetz (MRG), das Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG) und das Wohnungs­gemeinnützigkeits­gesetz (WGG) sind jedes für sich eine eigene „Wissenschaft“ und erfordern große Kenntnisse und viel Erfahrung des Rechts­anwaltes, der in diesen Materien berät und vertritt.

Darüber hinaus sind auch fundierte Kenntnisse im Gewährleistungs­recht, Baurecht, Maklerrecht, Bauträger­vertrags­recht, Förderungs­recht etc. unabdingbar. Eine qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung im Immobilien­recht ohne Spezialisierung ist daher kaum denkbar. Aufgrund unserer ständigen Befassung mit diesen Materien und der in Österreich einzigartigen Spezialisierung unserer Kanzlei sind wir in der Lage, unseren Mandanten (gemeinnützige Bau­vereinigungen, Bauträger, Hausverwaltungen, Makler, Hauseigentümer etc.) einen fundierten, absolut umfassenden und von der Kollegen­schaft hoch anerkannten Service in allen wohn- und immobilien­rechtlichen Belangen anzubieten.