Das Immobilien- und Wohnrecht unterliegt einer überdurchschnittlich großen Dynamik. Die wohnrechtlichen Gesetze werden im Schnitt mindestens einmal im Jahr novelliert, die Neuerungen erfolgen meist überfallsartig und lassen oft mehr Probleme offen, als sie lösen. Das Mietrechtsgesetz (MRG), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sind jedes für sich eine eigene „Wissenschaft“ und erfordern große Kenntnisse und viel Erfahrung des Rechtsanwaltes, der in diesen Materien berät und vertritt.
Darüber hinaus sind auch fundierte Kenntnisse im Gewährleistungsrecht, Baurecht, Maklerrecht, Bauträgervertragsrecht, Förderungsrecht etc. unabdingbar. Eine qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung im Immobilienrecht ohne Spezialisierung ist daher kaum denkbar. Aufgrund unserer ständigen Befassung mit diesen Materien und der in Österreich einzigartigen Spezialisierung unserer Kanzlei sind wir in der Lage, unseren Mandanten (gemeinnützige Bauvereinigungen, Bauträger, Hausverwaltungen, Makler, Hauseigentümer etc.) einen fundierten, absolut umfassenden und von der Kollegenschaft hoch anerkannten Service in allen wohn- und immobilienrechtlichen Belangen anzubieten.